Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Boat Broker Berger / BootsBedarf Berger e.U.
(im Folgenden Vermittler genannt)
Für Vermittlungsgeschäfte

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für sämtliche Vermittlungsverträge und damit zusammenhängende Geschäfte zwischen dem Vermittler einerseits und dem Auftraggeber andererseits. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, einer konkludenten Geltung wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Tätigkeit, Rechte und Pflichten des Vermittlers
1. Der Vermittler ist exklusiv mit dem Nachweis von Kaufinteressenten oder der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses beauftragt. Er wird somit als Nachweis-/Vermittlungsmakler im Alleinauftrag tätig.

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher und steht diesem ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, ist der Vermittler nicht verpflichtet, vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig zu werden.

3. Der Vermittler nimmt den Alleinauftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung der sich ihm ergebenden Abschlusschancen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Er ist verpflichtet, alle in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln.

4. Der Vermittler wird die Gebrauchtyacht zu dem von dem Auftraggeber in der Vermittlungsvereinbarung dargestellten Preis anbieten. Er ist berechtigt, mit dem Interessenten die Yacht zu betreten, zu besichtigen und Vorgespräche mit dem Interessenten zu führen. Der Vermittler ist jedoch nicht berechtigt, für den AG bindende Verhandlungen zu führen oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, soweit er nicht hierzu ausdrücklich bevollmächtigt worden ist. Der Vermittler hat insbesondere keine Anschlussvollmacht.

5. Der Vermittler verpflichtet sich, alle ernsthaften Angebote von Kaufinteressenten oder Maklern an den Auftraggeber weiterzuleiten, unabhängig vom Angebotspreis. Es steht zur Disposition des Auftraggebers, das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages anzunehmen oder abzulehnen.

6. Der Vermittler wird die Gebrauchtyacht auf europäischen Internetseiten professionell repräsentieren und soweit es ihm sinnvoll erscheint, mit weiteren Maklern zusammenarbeiten. Er ist autorisiert, alle relevanten Informationen in Bezug auf die Gebrauchtyacht an Kaufinteressenten und andere Makler weiterzugeben, um einen Verkauf der Yacht zu erzielen. Der Vermittler ist berechtigt, Untermakler in die Bearbeitung des Auftrages einzuschalten. Zusätzliche Kosten entstehen dem Auftraggeber dadurch nicht.

7. Sollte der Auftraggeber den Vermittler beauftragen, Flyer zu produzieren, so geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers.

8. Der Vermittler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter und kann auch nicht für etwaige Irrtümer oder Unterlassungen bezüglich der Angaben über die Gebrauchtyacht oder Preisangaben verantwortlich gemacht werden. Der Auftraggeber garantiert, dass er die Yacht einschließlich der Anlagen richtig beschrieben hat und hält den Vermittler von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass diese Darstellungen unrichtig oder unvollständig sind. es sei denn, der Vermittler kennt diese Unrichtigkeit(en).

§ 3 Haftung

Die Haftung des Vermittlers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor oder der Haftungsausschluss führt zur Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Auftraggebers, in dem er insbesondere solche Rechte wegnimmt oder einschränkt, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade dem Auftraggeber zu gewähren hat und/oder den Vermittler von Verpflichtungen befreit, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Liegt keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor und besteht nach vorstehender Regelung eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit, so ist diese beschränkt auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Durchschnittsschadens.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Auftragsdauer keinen weiteren Makler zu beauftragen und jegliche Vermittlungstätigkeit Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt zu untersagen. Er ist ferner verpflichtet, den Vermittler vom Zustandekommen einer von ihm selbst veranlassten Veräußerung unverzüglich zu benachrichtigen. 2. Der Auftraggeber hat den Vermittler mit allen notwendigen Informationen wie Spezifikation, Fotos, Grundrissplänen, Mehrwertsteuernachweis, Liegeplatz und Ansprechpartnern der Gebrauchtyacht zu versorgen und über eventuelle Änderungen unverzüglich zu informieren. 3. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Besatzung der Yacht darüber zu informieren, dass der Vermittler diese exklusiv im Verkauf hat. Die Besatzung hat jede mögliche Unterstützung zu leisten, um einen Verkauf der Gebrauchtyacht zu gewährleisten, insbesondere Kaufinteressenten eine Besichtigung der Gebrauchtyacht zu ermöglichen. 4. Der Auftraggeber hat die zum Verkauf stehende Gebrauchtyacht vollumfänglich Vollkasko zu versichern und dem Vermittler einen entsprechenden Nachweis über den Versicherungsschutz der Gebrauchtyacht zu dokumentieren.

§ 5 Provision

1. Für die Vermittlung des Abschlusses eines Kaufvertrages über die in § 1 dieses Vertrages beschriebene Gebrauchtyacht erhält der Vermittler eine Provision in Höhe des Prozentsatzes vom Gesamtverkaufspreis, die im Vermittlungsvertrag dargestellt ist. Der Gesamtkaufpreis der Yacht ist der im Kaufvertrag Dargestellte sowie sämtliche sonstigen vom Käufer zusätzlich im Zusammenhang mit dem Erwerb der Yacht an den Auftragnehmer oder von diesem benannte Dritte zu leistende Vorteile. 2. Die Provision wird bei Zahlung des Kaufpreises für die Yacht fällig, bei Ratenzahlungen bei Zahlung der ersten Rate.

3. Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht auch dann in voller Höhe, wenn der Auftraggeber die Gebrauchtyacht innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieses Vertrages an einen von dem Vermittler oder einen von ihm beauftragten Untermakler nachgewiesenen Interessenten verkauft.

4. Der Vermittler ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 6 Schadenersatz und Aufwendungsersatz
1. Verletzt der Auftraggeber seine Alleinauftragspflichten, ist er dem Vermittler zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 50 % der Vergütung, die er im Falle der erfolgreichen Tätigkeit erhalten hätte, verpflichtet. Dem Vermittler bleibt vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Entschädigung.

2. Der Auftraggeber ist dem Vermittler ferner zum Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet, a) falls der Auftraggeber seine Alleinauftragspflichten verletzt, b) falls der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht aufgibt, die Angebotsbedingungen erschwert oder auf sonstige Weise die Durchführung des Auftrages behindert, c) falls die Gebrauchtyacht innerhalb der Vertragslaufzeit von dem Auftraggeber privat verkauft wird, d) falls der Auftraggeber einen von dem Vermittler angebotenen Kaufvertrag nicht abschließt, es sei denn, dies geschieht aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen. 3. Für die Berechnung des Aufwendungsersatzes gelten folgende Kostenansätze: a) Als Kosten für Inserate, Prospekte, Übernachtungen und Fahrten werden pauschal EUR 500,- vereinbart. b) Für Verhandlungen mit Interessenten, Banken, Behörden und mit dem Auftraggeber werden pauschal EUR 1000,- vereinbart. c) Kosten für Porto, Telefonate, Büromaterial und dergleichen werden pauschal mit EUR 200,- pro angefangenen Monat abgerechnet. Dem Vermittler bleibt vorbehalten, einen höheren tatsächlich entstandenen Aufwendungsersatz geltend zu machen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, darzulegen, dass tatsächlich Kosten in geringerer Höhe entstanden sind. 4. Der Auftraggeber ist dem Vermittler gegenüber zudem schadenersatzpflichtig, wenn er seine Garantie gemäß § 2 Nr. 8 verletzt, sowie in sonstigen Fällen, in denen er seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag schuldhaft nicht nachkommt. § 7 Verzug Im Falle eines Zahlungsverzuges in Bezug auf die Provision, den Schadenersatz oder den Aufwendungsersatz, ist der Vermittler berechtigt, dem Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, betragen die Zinsen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Zinsen werden ab dem Fälligkeitstag berechnet.

§ 8 Laufzeit und Kündigung
1. Soweit die Parteien keine andere Laufzeit in Textform vereinbaren, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des sechsten vollen Kalendermonats nach Beauftragung.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 9 Erfüllungsort/Geltendes Recht

1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung ist St. Pölten.

2. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. 3. Ist der Aufraggeber Kaufmann oder hat keinen eigenen Gerichtsstand in Österreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand St. Pölten.

§ 10 Datenschutzerklärung / Webseite
1. Der Vermittler weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vermittlungsvertrages anfallenden Daten gespeichert werden, ebenso die persönlichen Daten des Auftraggebers sowie die zu seiner Yacht. Der Auftraggeber erklärt hiermit seine Zustimmung, dass diese Daten vom Vermittler elektronisch gespeichert, bearbeitet und benutzt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die weitere Verwendung personenbezogener Daten dem Vermittler zu untersagen, für diesen Fall steht dem Vermittler das Recht zu, den Vermittlungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2. Der Vermittler weist ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen und Angaben auf der Webseite keine Zusicherung oder Garantie darstellen, und zwar weder ausdrücklich noch stillschweigend. Soweit auf der Webseite Links auf andere Seiten vorhanden sind, weist der Vermittler darauf hin, dass im Hinblick auf diese verlinkten Webseiten keine Gewähr für die Aktualität, Korrektur, Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen übernommen wird.